Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tanzstudios H&G

 

    Für befristete Tanzkurse:

  1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels eines Anmeldeformulars des Tanzstudios H&G. Mit der Abgabe der unterzeichnenden Anmeldung kommt es zum Vertragsabschluss.
  2. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr.
  3. Die Zahlung der Kursgebühr ist am ersten Kurstag in Bar zu leisten oder bis zum zweiten Kurstag auf das Konto des Tanzstudios H&G zu überweisen.
  4. Versäumte Trainingseinheiten können nach Absprache in Parallelkursen möglichst gleicher Kursstufe nachgeholt werden.
  5. Sollte ein Kurs nicht bis zu Ende besucht werden können, werden die verbleibenden Trainingseinheiten für einen weiteren Kurs gutgeschrieben. Eine Rückzahlung erfolgt nicht.
  6. Für unbefristete Tanzkreise:

  7. Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels eines Anmeldeformulars des Tanzstudios H&G. Mit der Abgabe der unterzeichnenden Anmeldung kommt es zum Vertragsabschluss.
  8. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Monatsbeiträge am Monatsanfang durch Dauerauftrag.
  9. Der Tanzkreis findet einmal wöchentlich in Trainingseinheiten zu je 90 Minuten statt. Während der Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Beitragspflicht des Mitglieds wird davon nicht berührt, da es sich hierbei um einen Durchschnittsbetrag über das ganze Jahr gerechnet handelt.
  10. Abweichend zu Absatz 8. können individuell andere Vereinbarungen getroffen werden (z.B. wöchentlich mehrere Trainingseinheiten und Unterricht während der Schulferien).
  11. Bei Nichteinhalten der Trainingseinheiten durch die Teilnehmer werden die Gebühren nicht zurückerstattet.
  12. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate und muss spätestens bis zum Monatsende schriftlich erfolgen. Nach Eingang der Kündigung erhält der Kunde automatisch eine schriftliche Bestätigung.
  13. Gutscheine:

  14. Ein Gutschein für einen Tanzkurs oder eine Privatstunde kann nicht ausbezahlt werden, er ist aber übertragbar. Nach 2 Jahren verliert er seine Gültigkeit.
  15. Haftung:

  16. Das Tanzen in den Räumlichkeiten der Ballettschule Ottobrunn geschieht auf eigene Gefahr. Im Falle einer Verletzung greift die private Unfallversicherung der betroffenen Person. Im Falle einer Beschädigung des Inventars greift die Private Haftpflichtversicherung des Verursachers.
  17. Für Garderobe, Mobil Phone und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
  18. Wirksamkeit der AGB:

  19. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erklärt der Kunde, dass er diese AGB vor Abgabe seines Anmeldeformulars zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
  20. Stand und Inkrafttreten der AGB: 01.01.2016

10. Dezember 2015